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Zuletzt aktualisiert: 02.2016

Die Wettbewerbszentrale des Kraftfahrzeuggewerbes (ZLW) warnt nachdrücklich davor, für die Fahrzeughauptuntersuchung mit dem Schlagwort „TÜV-Prüfung“ zu werben. Eine Warnung, die der BRV hiermit auch an seine Mitglieder richtet, die vorgeschriebene Fahrzeugprüfungen in ihrem Dienstleistungsportfolio anbietet.

Hintergrund ist ein Schreiben des TÜV-Markenverbandes, in dem klare Konsequenzen angekündigt werden: „Wird die Hauptuntersuchung ‚HU‘ als ‚TÜV‘ bezeichnet, besteht Abmahngefahr!“ 

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