Zuletzt aktualisiert: 02.2016
Die Wettbewerbszentrale des Kraftfahrzeuggewerbes (ZLW) warnt nachdrücklich davor, für die Fahrzeughauptuntersuchung mit dem Schlagwort „TÜV-Prüfung“ zu werben. Eine Warnung, die der BRV hiermit auch an seine Mitglieder richtet, die vorgeschriebene Fahrzeugprüfungen in ihrem Dienstleistungsportfolio anbietet.
Hintergrund ist ein Schreiben des TÜV-Markenverbandes, in dem klare Konsequenzen angekündigt werden: „Wird die Hauptuntersuchung ‚HU‘ als ‚TÜV‘ bezeichnet, besteht Abmahngefahr!“