Zuletzt aktualisiert: 08.2025
Wissenswertes zur neuen Teiletypgenehmigung
Am 19. Juni 2024 wurde mit Veröffentlichung der 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt die bestehende Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geändert. Die Änderungen betreffen auch das Teilegutachten-System und haben final die Umstellung zur Teiletypgenehmigung (TTG) eingeleitet (T&F berichtete in Heft 3/2024, S. 73). Wichtiger Stichtag dafür war der 20. Juni 2025. Seit diesem Datum gilt Folgendes: