Zuletzt aktualisiert: 03.2011
Reifenreparatur in der Runderneuerung
Ausgangssituation:
Alle europäischen Reifenrunderneuerer unterliegen der ECE-R108 (Pkw-Reifen), bzw. der ECE-R109 (Lkw-Reifen). In Deutschland gilt zusätzlich noch die Richtlinie zur Instandsetzung von Luftreifen des Bundesministeriums (siehe Verkehrsblatt-Dokument Nr. B3620) als Ergänzung zum §36 StVZO. In diesen Vorschriften ist deutlich geregelt, welche Verantwortung der Runderneuerer für die Reifenreparatur und die Anwendung der entsprechenden Produkte übernimmt. Bei der regelmäßigen Prüfung der ECE-konformen Produkte aus der jeweiligen Runderneuerung kann entsprechend auch ein gezielter Blick auf die Einhaltung der Reparaturvorschriften durch das Prüfinstitut erfolgen.