Zuletzt aktualisiert: 05.2018
Einer Vielzahl immer wiederkehrenden Anfragen in der BRV-Geschäftsstelle sowohl zum rechtlichen Hintergrund als auch zu allgemeinen Vor- und Nachteilen solcher Mittel Rechnung tragen, soll im Folgenden einmal ausführlich zur Thematik Stellung genommen werden:
Wie allen Reifenfachleuten hinlänglich bekannt, werden seit Jahren oftmals von unbekannten Herstellern und Vertriebsorganisationen Produkte unter dem Oberbegriff "Pannenspray" bzw. "Reifendichtmittel" angeboten.
Unter Einbeziehung des in Deutschland für den Einsatz derartiger Mittel heranzuziehenden § 36 StVZO ist eine generelle Differenzierung zwischen den Produkten bzw. Anwendungsbereichen als Pannenspray bzw. vorbeugendes Reifendichtmittel vorzunehmen.