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Zuletzt aktualisiert: 05.2018

Zollamt darf Ware zurückhalten

Ein Fall aus der Praxis hat in den vergangenen Monaten für einiges Aufsehen in der Reifenbranche gesorgt: Ein deutscher Reifenhändler hatte in Singapur einen Container Lkw-Reifen gekauft, der in Hongkong verschifft wurde. Das Zollamt am Unternehmenssitz des importierenden Händlers verlangte unter Hinweis auf markenschutzrechtliche Gründe von ihm eine Bescheinigung des Lkw-Reifen-Produzenten darüber, dass er zum Vertrieb der Produkte in Deutschland berechtigt ist. Anderenfalls erfolge keine Freigabe der Ware bzw. könne keine Verzollung erfolgen. 

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