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Zuletzt aktualisiert: 03.2025

Wer kommt für die Ein- und Ausbaukosten bei mangelhaften Kfz-Ersatzteilen auf?

Die Qualität von Kfz-Ersatzteilen ist ein vielfach diskutiertes Thema im Kfz-Servicebereich. 

Stellt sich nach dem Verbau/dem Einsatz eines Zulieferteiles heraus, dass dieses mängelbehaftet ist, kommt oft die Frage auf, wer, neben den Kosten für das Ersatzteil selbst, den entstandenen Aufwand für den erforderlichen Aus- und Wiedereinbau trägt. 

Seit dem 1. Januar 2018 hat der Gesetzgeber hier die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen, diese Frage eindeutig zu beantworten: 

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