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Zuletzt aktualisiert: 08.2020

Ein Einlagerungskunde kann davon ausgehen, dass die verwahrten Artikel dem Schutz durch die Versicherung des Händlers unterliegen, sofern das Einbruch-/ Diebstahlrisiko bzw. das Vernichtungsrisiko durch Feuer eintritt.

Um dem handelsrechtlich begründeten Anspruch der Einlagerungskunden nachzukommen und den Kunden mit einer möglichen Schadenssumme mit seiner Kasko-Versicherung nicht alleinzulassen, empfiehlt der BRV eine Versicherung wie folgt:

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