Zuletzt aktualisiert: 08.2020
Ein Einlagerungskunde kann davon ausgehen, dass die verwahrten Artikel dem Schutz durch die Versicherung des Händlers unterliegen, sofern das Einbruch-/ Diebstahlrisiko bzw. das Vernichtungsrisiko durch Feuer eintritt.
Um dem handelsrechtlich begründeten Anspruch der Einlagerungskunden nachzukommen und den Kunden mit einer möglichen Schadenssumme mit seiner Kasko-Versicherung nicht alleinzulassen, empfiehlt der BRV eine Versicherung wie folgt: