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Zuletzt aktualisiert: 05.2018

Im August 2006 trat in Deutschland das sogenannte „Allgemeine Gleichbehandlungs­gesetz“ (AGG) in Kraft. Mit dem AGG kam Deutschland seiner Verpflichtung nach, vier Richtlinien der Europäischen Union zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinien betreffen verschiedene Bereiche unserer Rechtsordnung – der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf, betroffen ist aber auch das Zivilrecht, also Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen – insbesondere Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern oder Vermietern.

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