Zuletzt aktualisiert: 05.2018
Im August 2006 trat in Deutschland das sogenannte „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) in Kraft. Mit dem AGG kam Deutschland seiner Verpflichtung nach, vier Richtlinien der Europäischen Union zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinien betreffen verschiedene Bereiche unserer Rechtsordnung – der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf, betroffen ist aber auch das Zivilrecht, also Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen – insbesondere Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern oder Vermietern.