Zuletzt aktualisiert: 04.2026
Mit Inkrafttreten der geänderten Chemikalien-Klimaschutzverordnung am 17. April 2026 traten u.a. neue Regelungen in Bezug auf die Sachkunde für die Wartung und Reparatur an Kfz-Klimaanlagen auf.
Wichtigste Neuerung ist die zeitliche Befristung der personengebundenen Sachkundebescheinigungen. Sachkundebescheinigungen sind nur noch 7 Jahre gültig. Für die Verlängerung der Sachkundebescheinigung ist die Teilnahme an einem Auffrischungskurs notwendig.
Bestehende personengebundene Sachkundebescheinigungen sind noch bis zum 12. März 2029 gültig.
Weitere Informationen können Sie dem nachfolgenden Rundschreiben des Bundesinnungsverband Kfz-Handwerk entnehmen.