Zuletzt aktualisiert: 05.2025
Ab dem 28. Juni 2025 müssen die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) beachtet werden. „Barrierefreiheit“ bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen der Zugang zu Informationen und Dienstleistungen möglich gemacht werden soll. Anzuwenden sind die Vorgaben auf alle Produkte, die digital zu bedienen sind und auf einige elektronische Dienstleistungen.