Zuletzt aktualisiert: 10.2026
Die DGUV Vorschrift 2 legt die Aufgaben sowie den Umfang der Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräften) und Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzten fest. Sie unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Umsetzung ihrer Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz – und das unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch Betriebe mit nur einer beschäftigten Person müssen durch eine Sicherheitsfachkraft und eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt betreut werden.