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Zuletzt aktualisiert: 03.2023

Die Nennbetriebskennung besteht aus dem Tragfähigkeitsindex für Einzel- und Zwillingsanordnung sowie dem Geschwindigkeitssymbol für die Referenzgeschwindigkeit. Beispiel: "150" steht für 6.700 kg in Einzelanordnung und "146" für 12.000 kg bei Zwillingsbereifung. "M" entspricht 130 km/h.

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