Jeder kennt die „Cookie-Banner“, die bei der Nutzung einer Website erscheinen. Mit diesen Bannern erfüllen Anbieter die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einwilligung des Nutzers in das Setzen von Cookies auf seinem Gerät.
Die Einwilligung in das Setzen von Cookies wird in § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) geregelt. Danach gilt, dass der Nutzer generell in das Setzen von Cookies einwilligen muss. Für die Einwilligung gelten die Regelungen der DSGVO, d. h. es muss eine freiwillige Einwilligung geben, die der Nutzer nach ausreichender Information erteilt und die er jederzeit widerrufen kann. Ausnahmen gelten nur noch, wenn das Setzen der Cookies technisch zwingend erforderlich ist, um eine Kommunikation der Geräte zu ermöglichen oder eine Nachricht zu übermitteln.