Zuletzt aktualisiert: 03.2019
Mit dem Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes am 26. Juni 2017 wurde auch das Transparenzregister (www.transparenzregister.de) eingeführt. An dieses Register müssen die wirtschaftlich Berechtigten gemeldet werden, die vor allem hinter Kapitalgesellschaften und eingetragenen Personengesellschaften stehen. Für viele unbemerkt mussten die Meldungen erstmals bis zum 1. Oktober 2017 erfolgen.