Zuletzt aktualisiert: 03.2023
Wie lauten die Voraussetzungen zu den erforderlichen Reifen- und Radlasten bei Pkw/leichten Nfz (Klassen M1 und N1) im Anhängerbetrieb?
Diese betreffen den Fall, wenn ein Pkw/leichtes NFZ (M1 oder N1) mit einer Anhängerkupplung (AHK) ausgestattet und unter Ziffer 22 im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) bzw. im COC-Papier unter Ziffer 52 eine „Zusatz-Achslast“ für den Anhängerbetrieb eingetragen ist. Diese ist dann bei der Tragfähigkeit des Reifens und bei der zulässigen Radlast der Räder immer zu berücksichtigen! Diese „Zusatz-Achslast“ ist nicht mit der zulässigen Stützlast an der AHK zu verwechseln!