Zuletzt aktualisiert: 04.2002
Zulässige ECE-Kennzeichnung von Neureifen
Immer wieder wird in der BRV-Geschäftsstelle nachgefragt, in welcher Form die nach §36 StVZO, 26. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 04.Juli 1997 vorgeschriebene "E-Kennzeichnung" von Neureifen zu erfolgen hat. Diese "E-Kennzeichnungspflicht" besteht für Zweirad-, Pkw-, Llkw- und Lkw-Reifen ab Herstellungsdatum 01.Oktober 1998 (DOT 4083).
Der Gesetzgeber lässt hier zwei verschiedene "E-Kennzeichnungsformen" zu: