Zuletzt aktualisiert: 03.2019
Anforderungen an Rechnungen
Im Sommer 2017 hat der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz II) zugestimmt und dabei die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150,00 Euro auf 250,00 Euro angehoben. Damit bezweckt der Gesetzgeber einen Vereinfachungseffekt vor allem bei Barumsätzen, im Handel mit Waren des täglichen Bedarfs sowie bei Abrechnungen durch Automaten.