Zuletzt aktualisiert: 03.2014
ZDK-Merkblatt abrufbar
Wer haftet, wenn ein Kundenfahrzeug, das zur Reparatur oder zur Umrüstung abgegeben wurde, beschädigt oder gestohlen wird
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat ein Merkblatt herausgegeben, das einen guten Überblick über die Obhutspflichten und die Reichweite der Haftung des Werkstattbetriebes gibt. Angereichert wird das Merkblatt durch einige Urteile zu dem Thema.