Direkt zum Inhalt
Zuletzt aktualisiert: 03.2014

ZDK-Merkblatt abrufbar

Wer haftet, wenn ein Kundenfahrzeug, das zur Reparatur oder zur Umrüstung abgegeben wurde, beschädigt oder gestohlen wird

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat ein Merkblatt herausge­geben, das einen guten Überblick über die Obhutspflichten und die Reichweite der Haftung des Werkstattbetriebes gibt. Angereichert wird das Merkblatt durch einige Urteile zu dem Thema.  

Inhalt