Zuletzt aktualisiert: 03.2021
Am 1. Dezember 2009 trat das Batteriegesetz (BattG) in Kraft und löste die bis dato geltende Batterieverordnung ab. Das Gesetz gilt für alle Arten von Batterien und Akkumulatoren, die auch Akkus oder Sekundärbatterien genannt werden, also auch für Fahrzeugbatterien.
Im Rahmen der Produktverantwortung verpflichtet das Gesetz die Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme der anfallenden Altbatterien, um so etwaige Umweltbelastungen zu reduzieren. Die Hersteller müssen die zurückgenommenen Altbatterien ordnungsgemäß verwerten und nicht verwertbare Altbatterien beseitigen. Darüber hinaus begrenzt das Gesetz den Einsatz von Quecksilber und Cadmium in neuen Batterien.