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Zuletzt aktualisiert: 03.2021

Am 1. Dezember 2009 trat das Batteriegesetz (BattG) in Kraft und löste die bis dato ­geltende Batterieverordnung ab. Das Gesetz gilt für alle Arten von Batterien und Akkumulatoren, die auch Akkus oder Sekundärbatterien genannt werden, also auch für Fahrzeug­batterien. 

Im Rahmen der Produktverantwortung verpflichtet das Gesetz die Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme der anfallenden Altbatterien, um so etwaige Umweltbelastungen zu reduzieren. Die Hersteller müssen die zurückgenommenen Altbatterien ordnungsgemäß ver­werten und nicht verwertbare Altbatterien beseitigen. Darüber hinaus begrenzt das Gesetz den Einsatz von Quecksilber und Cadmium in neuen Batterien. 

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