Zuletzt aktualisiert: 05.2018
Magnesiumchlorid-Lösungen (MgCl2) gehören zu den Stoffen, die gemäß der „Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe“ (VwVwS) als niedrigste Wassergefährdungsklasse (WGK1) eingestuft werden. Diese Substanz kennt man auch als Streusalz.