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Zuletzt aktualisiert: 05.2018

Magnesiumchlorid-Lösungen (MgCl2) gehören zu den Stoffen, die gemäß der „Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe“ (VwVwS) als niedrigste Wassergefährdungsklasse (WGK1) eingestuft werden. Diese Substanz kennt man auch als Streusalz. 

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