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Zuletzt aktualisiert: 06.2026

Unfallversicherungsrecht für Reifenhandels- und Vulkaniseurbetriebe

1. Allgemeine Informationen 

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte.  

Die Aufgabe von Berufsgenossenschaften ist die Prävention von Arbeits- und Wegeunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. Darüber hinaus obliegt es den Berufsgenossenschaften, die Unfall- und Krankheitsfolgen durch Geldzahlungen finanziell auszugleichen. 

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