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Zuletzt aktualisiert: 07.2022

Seit November 2021 gilt die neue DGUV Information 209-023 „Lärm am Arbeitsplatz“. Die DGUV Information wendet sich an diejenigen, die in den Betrieben dafür verantwortlich sind, Lärm zu mindern oder zu vermeiden. Die Schrift unterstützt außerdem alle Personen, die die Verantwortlichen in den Betrieben beraten – in puncto Gefährdungsbeurteilung, Lärmminderungsmaßnahmen, Auswahl geeigneter Gehörschützer und Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

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