Zuletzt aktualisiert: 12.2021
Umsatzsteuerliche Behandlung
Seit dem 1. Januar 2003 sind die Gebühren für Fahrzeuguntersuchungen gemäß § 29 StVZO von den Prüfstützpunkten (Kfz-Werkstätten, aber auch Reifenhandelsbetriebe, die ihren Kunden diesen Service anbieten) in ganz Deutschland als durchlaufende Posten im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG zu behandeln. Nur die Prüforganisationen selbst können den (gewerblichen) Kfz-Haltern durch entsprechende Rechnungsgestaltung das Vorsteuerabzugsrecht verschaffen.