Zuletzt aktualisiert: 03.2023
Am 1. Januar 2018 trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Es ändert nicht nur Teile des bisherigen Systems der betrieblichen Altersversorgung (Verbesserung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen), sondern führt auch das Sozialpartnermodell als neues System ein. Beide Maßnahmenpakete existieren ab 2018 parallel. Ziel des BRSG ist eine bessere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern.
Der Inhalt des BRSG und die wesentlichen Neuerungen: