Hinweis „Radmuttern/-schrauben nachziehen“ – so aktuell wie eh und je
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) München erregte zuletzt mediale Aufmerksamkeit. In dem unter Aktenzeichen 7 U 2338/20 entschiedenen Fall ging es um eine Haftungsfrage: Ein Alurad, das an einem hochmotorisierten Fahrzeug montiert worden war, hatte sich ca. 100 km nach der Montage vollständig gelöst, das Fahrzeug verunfallte daraufhin auf der Autobahn. Das Urteil wurde in der Presse dahingehend kommentiert, dass generell bei ordnungsgemäß angezogenen Radschrauben bzw. ordnungsgemäßer Radmontage ein Nachziehen der Radbefestigungselemente nicht notwendig bzw. vorgeschrieben sei. Ein weiteres Tätigwerden seitens des Kunden oder der Werkstatt sei nach ordnungsgemäßer Montage nicht erforderlich (Grundlage hierzu war ein Gutachten eines Sachverständigen, das eine solche Aussage traf). Im Falle eines nach der Montage verlorenen/sich lösenden Rades könne also die Werkstatt voll haftbar gemacht werden.