Einlagerungs-/Verwahrungsvertrag
Aus dem Dienstleistungsportfolio eines professionellen Reifenservicebetriebes ist die Einlagerung der Kundenreifen nicht mehr weg zu denken. Doch die Einlagerung sollte jedes Mal genaustens dokumentiert werden, denn im Streitfall kann die Dokumentation als Nachweis dienen, wenn der Kunde z.B. nachträglich behautet, dass Schäden während der Einlagerung entstanden sein sollen.
Der BRV bietet seinen Mitgliedern einen Muster-Einlagerungsvertrag an, der außerdem die Regelungen zum Versicherungsschutz, zur Verwertung der Ware bei nicht erfolgter Abholung und zur Gewährleistung hinsichtlich der Lebensdauer der Batterien der eingebauten Reifendruckkontrollsysteme enthält.
Wir empfehlen Ihnen dringend, den Mustervertrag für die Einlagerung Ihrer Kundenräder zu nutzen!