Zuletzt aktualisiert: 05.2025
Klarstellung zum Thema zulässige Bereifung in Verbindung mit der Abgaseinstufung/Kfz-Steuer/Mautklasse
Generell beziehen sich Angaben in den COC-/EG-Übereinstimmungserklärungen, die die eingesetzte Bereifung bei der Ermittlung der Abgas-Emissionen eines Fahrzeuges und in der Folge die Festlegung der Kfz-Steuer (bei PKW/SUV) oder der entsprechende Maut-Klassen-Einstufung (bei Nfz)betreffen, ausschließlich auf den Typengenehmigungs-Prozess des Fahrzeuges (PKW/SUV) oder der VECTO-Berechnung im Erstauslieferungszustand des Fahrzeuges.
Für den Reifenersatzmarkt haben sie KEINE Auswirkung!