Direkt zum Inhalt
Zuletzt aktualisiert: 05.2025

Im Dezember 2008 wurde in der Europäischen Union die GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, genannt CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packing) im Amtsblatt der EU ­veröffentlicht. Diese Verordnung ist ab Dezember 2010 für Stoffe und für Gemische ab Juni 2015 bindend. 

Des Weiteren trat im Juni 2007 die REACH-Verordnung – Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe – in Kraft. Beide Verordnungen enthalten Bestimmungen über die Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Es soll damit ein hohes Schutzziel für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt erreicht werden.

Inhalt