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Zuletzt aktualisiert: 03.2025

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall hat die neue überarbeitete DGUV Regel 109-009 „Fahrzeuginstandhaltung“ veröffentlicht.

Sie enthält konkrete Präventionsmaßnah­men, Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeits­bedingten Gesundheitsgefahren die bei der Instandhaltung, Änderung, Ergänzung, Restaurierung und Demontage von Fahrzeugen und Fahrzeug­teilen wichtig sind. Außerdem gilt sie für die Auswahl, Bereitstellung und Verwendung der dafür benutzten Anlagen und Einrichtungen.

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