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Zuletzt aktualisiert: 05.2025

Reifenprofil

Zulässig ist die Verwendung von Reifen, bei denen die Rillen des Hauptprofils[1] am ganzen Umfang und im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa dreiviertel der Laufflächenbreite einnimmt, noch mindestens 1,6 mm tief sind. Bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern genügt jedoch eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

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