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Zuletzt aktualisiert: 05.2018

§ 36 Abs. 2 StVZO Richtlinie für das Nachschneiden von Reifen an Nutzfahrzeugen am 19. Juli 1996

1. Anwendungsbereich 

Die Richtlinie dient der Sicherstellung einheitlicher Voraussetzungen für das Nachschneiden von Reifen von Nutzfahrzeugen, um die Verkehrssicherheit solcher nachgeschnittener Reifen zu gewährleisten. 

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