Zuletzt aktualisiert: 03.2025
Prüfliste für Reifen- und Autoservice
Der BRV-Arbeitskreis "Reifentechnik/Autoservice" hat sich im Zusammenhang mit dem verschärften Sachmängelhaftungsrecht (früher Gewährleistungsrecht) seit dem 01.01.2002 sehr intensiv mit der Fragestellung beschäftigt: was (bzw. welche Fahrzeugteile, z.B. Bremse, Auspuff, Stoßdämpfer, Fahrwerk) muss/müssen vom Reifenfachhandel bei der Durchführung von Reifenservice- oder Autoservicearbeiten mit überprüft werden (z.B. durch Sichtprüfung) und wie sind entsprechende Mängel zu dokumentieren (einschließlich der Information an den Kunden), um nicht gegebenenfalls (über das verschärfte Sachmängelhaftungsrecht) in Haftung genommen zu werden?