Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischen Standards und die Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen. Wenn man von Compliance spricht, assoziiert man damit in erster Linie die Einhaltung des Kartellrechts.
Auch der BRV hat eine Compliance-Leitlinie, die der Vorbeugung und Verhinderung von Wettbewerbsverstößen im gesamten Tätigkeitsbereich des Verbands dienen soll. Vor dem Hintergrund einiger Kartellrechtsverfahren, auch gegen Branchenverbände, hat sich der BRV seit Dezember 2016 intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt. Begleitet wurde dies von Herrn Dr. Axel Kallmayer, Rechtsanwalt bei der Anwaltspartnerschaft Kapellmann und Partner, einem ausgewiesenen Experten auf diesem Gebiet.