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Zuletzt aktualisiert: 07.2022

Neue Vorschriften für die Werbung mit Preissenkungen

Bereits seit dem Jahr 1985 gibt es gesetzliche Regeln für die Angabe von Preisen, mit denen erreicht werden soll, dass Preisangaben für Verbraucher besser verständlich sind. Mittlerweile dürften fast alle das Erfordernis kennen, einen Gesamtpreis für ein Produkt oder eine Dienstleistung anzugeben, wenn man mit Preisen wirbt. Auch die Forderung, im Interesse der Vergleichbarkeit von Packungsgrößen Grundpreise zu nennen, ist weitgehend bekannt. Hinzugekommen sind im Laufe der Zeit spezifische Anforderungen für Preisangaben im Internet, die zusätzlich erklären müssen, dass die Mehrwertsteuer enthalten ist und ob Versandkosten anfallen. 

2021 wurden einige Änderungen der Preisangabenverordnung (PAngV) beschlossen, die am 28.05.2022 in Kraft getreten sind. Die Neufassung hat zu einer Vermehrung der Anzahl der Paragrafen der Verordnung (u. a. durch Einführung eines Paragrafen mit Begriffsdefinitionen) geführt, aber auch zu einer besseren Übersichtlichkeit, indem z. B. die bisher am Ende zusammen gefassten diversen Ausnahmen nun der jeweiligen Einzelregelung zugeordnet wurden. Entscheidend sind indessen die folgenden inhaltlichen Änderungen: 

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