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Zuletzt aktualisiert: 06.2025

Unlautere geschäftliche Handlungen 

Unlautere geschäftliche Handlungen können abgemahnt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Verletzung von Kennzeichnungs- und Informationspflichten, z. B. die Angaben zum Energieverbrauch und zum CO“-Ausstoß nach der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung sowie Irreführungen durch unklare Angaben zum Unternehmen oder zu angebotenen Waren und Dienstleistungen.

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