Zuletzt aktualisiert: 05.2003
BRV-Stellungnahme zum Thema “Änderung der Handwerksordnung zum 1. Januar 1994 Konsequenzen für den Reifenfachhandel und das Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Handwerk im Hinblick auf die Ausübung von Tätigkeiten insbesondere im Kfz-Mechaniker-Handwerk
(Stand: Oktober 2002; Inhaltliche Abstimmung des Statements erfolgte mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und dem Zentralverband des Kfz-Handwerks)
I. Ausgangslage
Die Novelle zur Handwerksordnung ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält eine Fülle von Neuregelungen auf den verschiedensten Gebieten. Ein Kernpunkt der Novelle bezieht sich darauf, wie den Wünschen sowohl der Auftraggeber (= Kunden) von Handel und Handwerk als auch den Auftragnehmern (= Handel und Handwerk) möglichst branchenübergreifende Leistungen zu erhalten bzw. anzubieten, sinnvoll Rechnung getragen werden kann.
Konkret handelt es sich um folgende Regelungen: