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Zuletzt aktualisiert: 07.2022

Richtlinie für die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von Bremsprüfständen

Hauptuntersuchungen (HU) und Sicherheitsprüfungen (SP) dürfen durch Prüfingenieure (PI) einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nur dann in Prüfstützpunkten/Prüfplätzen durchgeführt werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben an die dort bereitgestellten Mess- und Prüfmittel vollständig erfüllt sind. Das Gleiche gilt auch für anerkannte SP-Werkstätten. D.h. alle Untersuchungsstellen müssen mit einem „ortsfesten Bremsprüfstand“ ausgerüstet sein müssen.

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