Zuletzt aktualisiert: 03.2019
Umweltschutzauflagen beim Betreiben von Räderwaschanlagen
Sind beim Betreiben von Räderwaschanlagen besondere Umweltschutzauflagen zu berücksichtigen?
Grundsätzlich ist der Lieferant der Räderwaschanlage verpflichtet, den Betreibern rechtsverbindlich im Rahmen der Betriebsanleitung zu bestätigen, ob das während des Betriebes der Anlage entstehende Abwasser direkt in die Kanalisation eingeleitet werden darf oder vorher einer Behandlung unterzogen werden muss. Diese Aussage kann auch durch die unten abgedruckte Lieferantenbescheinigung erfolgen. Unser Kenntnis nach werden von einigen Lieferanten solche Bescheinigungen ausgestellt.
Andererseits gehen wir davon aus, dass das Waschen von Rädern mit dem Begriff "Teilereinigung" identisch ist und dementsprechend als Abwasser behandelt werden muss.