Zuletzt aktualisiert: 03.2021
Die Möglichkeit zur Führung von Ausbildungsnachweisen in elektronischer Form ist seit 2017 aufgrund des „Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Schriftformerfordernisse des Bundes“ im Berufsbildungsgesetz geregelt.
Die Möglichkeit zur Führung von Ausbildungsnachweisen in elektronischer Form ist seit 2017 aufgrund des „Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Schriftformerfordernisse des Bundes“ im Berufsbildungsgesetz geregelt.