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Zuletzt aktualisiert: 06.2025

Informationspflichten für Unternehmer

Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) regelt u.a. Informationspflichten für Unternehmer.

Die Pflichten beziehen sich explizit auf Verbraucherverträge (B2C), es ist jedoch unschädlich, wenn diese auch gegenüber Unternehmern (B2B) benutzt werden.

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