Zuletzt aktualisiert: 06.2025
Informationspflichten für Unternehmer
Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) regelt u.a. Informationspflichten für Unternehmer.
Die Pflichten beziehen sich explizit auf Verbraucherverträge (B2C), es ist jedoch unschädlich, wenn diese auch gegenüber Unternehmern (B2B) benutzt werden.