Zuletzt aktualisiert: 02.2005
Genau genommen handelt es sich bei der Zugehörigkeit sowohl zur Handwerkskammer als auch zur Industrie- und Handelskammer nicht um eine Doppelmitgliedschaft. Vielmehr ist das Unternehmen mit seinen beiden auf unterschiedliche Tätigkeiten ausgerichteten Betriebsteilen Mitglied bei der jeweiligen Kammerorganisation. Solche, sich stets aus der Kombination mehrerer Tätigkeiten ergebenden Zugehörigkeiten sind in vielen Wirtschaftsbereichen anzutreffen, rechtlich anerkannt und zum Teil sogar ausdrücklich in den betreffenden Kammergesetzen erwähnt.