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Zuletzt aktualisiert: 03.2023

Das Einmaleins der Altölentsorgung

Altöl ist extrem schädlich für Boden, Grundwasser oder Gewässer. Im Gefahrstoffmanagement nimmt es daher eine Sonderstellung ein und muss entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz dem Recycling zugeführt werden.  

Basiswissen zum Thema Altöl 

Da Altöl zu den gefährlichsten Stoffen gehört, die in einer Kfz-Werkstatt anfallen, gibt es von Seiten des Gesetzgebers für seine Lagerung und Entsorgung entsprechende Vorgaben, die in der Altölverordnung (AltölV) zusammengefasst sind. Sie wird ergänzt durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) und von der TRbF 20 (Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten).  

Öle der Sammelkategorie 1 (AltölV, Anlage 1) 

Quelle: Liqui Moly

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