Zuletzt aktualisiert: 03.2025
Der Sonderausschuss „Räder und Reifen“ des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik hat sich bereits seit dem Jahr 2004 mit der Thematik Reparatur von Leichtmetallrädern befasst und kam zu dem Ergebnis, dass eine Reparatur beschädigter Leichtmetallräder grundsätzlich abzulehnen sei. Als Reparatur sind in diesem Sinne jegliche Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen und Rückverformungen anzusehen.