Direkt zum Inhalt
Zuletzt aktualisiert: 03.2021

Anfang 2020 beschloss der Bundestag die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungs­gesetzes (AFBG). Mit der Novelle wurden die AFBG-Förderleistungen deutlich verbessert. 

Auf allen drei Fortbildungsstufen ist der Aufstieg auf der Karriereleiter jetzt Schritt für Schritt bis auf „Master-Niveau“ möglich. Außerdem wurde die Unterhaltsförderung angepasst. Diese muss jetzt nicht mehr zurückgezahlt werden. Auch Existenzgründern wird in Zukunft das Restdarlehen für die Fortbildungskosten vollständig erlassen. So soll ein schuldenfreier Einstieg in die Selbstständigkeit gewährleistet werden. 

Inhalt