Zuletzt aktualisiert: 03.2021
Anfang 2020 beschloss der Bundestag die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Mit der Novelle wurden die AFBG-Förderleistungen deutlich verbessert.
Auf allen drei Fortbildungsstufen ist der Aufstieg auf der Karriereleiter jetzt Schritt für Schritt bis auf „Master-Niveau“ möglich. Außerdem wurde die Unterhaltsförderung angepasst. Diese muss jetzt nicht mehr zurückgezahlt werden. Auch Existenzgründern wird in Zukunft das Restdarlehen für die Fortbildungskosten vollständig erlassen. So soll ein schuldenfreier Einstieg in die Selbstständigkeit gewährleistet werden.