Zuletzt aktualisiert: 03.2021
Werden an einem Fahrzeug mit permanentem Allrad-Antrieb durch einen Unfall ein oder mehrere Reifen beschädigt und müssen bei der Instandsetzung des Schadens ersetzt werden, ist es erforderlich, hierbei die Vorgaben des Fahrzeugherstellers zu beachten. Dies betrifft zum Beispiel Audi-Fahrzeuge mit „quattro“-Antrieb, BWM-Fahrzeuge mit „xdrive“-Antrieb oder allradgetriebene Porsche, sowie möglicherweise Fahrzeuge mit der Bezeichnung „AWD“, „4x4“ oder „4WD“.