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Zuletzt aktualisiert: 08.2020

Grundsätzlich kann ein Kfz-Betrieb abwasserfrei, d. h. ohne Leichtflüssigkeitsabscheideranlage, geführt werden. In diesem Fall findet keine Einleitung von mineralölhaltigem ­Abwasser in die öffentliche Kanalisation statt. Der Verzicht auf den Kanalanschluss hat für den Inhaber eines Kfz-Betriebes Vorteile wie z. B.: 

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