Zuletzt aktualisiert: 08.2020
Grundsätzlich kann ein Kfz-Betrieb abwasserfrei, d. h. ohne Leichtflüssigkeitsabscheideranlage, geführt werden. In diesem Fall findet keine Einleitung von mineralölhaltigem Abwasser in die öffentliche Kanalisation statt. Der Verzicht auf den Kanalanschluss hat für den Inhaber eines Kfz-Betriebes Vorteile wie z. B.: