Zuletzt aktualisiert: 03.2023
Zulässigkeit von runderneuerten Pkw-, Lkw- und Busreifen
Bei runderneuerten Pkw-, Lkw- und Bus-Reifen handelt es sich ebenfalls um typengenehmigte Produkte.
Mit der Inkraftsetzung der ECE-Regelung 108 für runderneuerte PKW(C1)-Reifen und der ECE-R 109 für runderneuerte Lkw- und Bus-Reifen zum 13. September 2006 durch die Europäische Kommission und den Rat (vgl. Amtsblatt der Europäischen Union vom 04.07.2006 – L 181/1) sind runderneuerte Reifen ab Herstellungsdatum 13. Oktober 2006 (DOT 4106 bzw. 4206) typengenehmigte Produkte und nur noch als solche im Straßenverkehr zulässig.