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Zuletzt aktualisiert: 07.2022

Neue Anforderungen an AU und GAP

2019 wurde die Abgasuntersuchung als separate Prüfung abgeschafft und ist seitdem ein Teil der TÜV-Hauptuntersuchung (HU), welche bei Neuwagen nach drei Jahren und danach im Zweijahresrhythmus ansteht. Anstelle der damaligen AU-Plakette wird eine Extra-Bescheinigung ausgestellt. 

Seit dem 01.07.2022 gelten besondere Anforderungen für die Nachweise an erbrachte Abgasuntersuchungen (AU) und Gasanlagen-Prüfungen (GAP), damit diese durch den Prüfingenieur anerkannt werden. So werden die AU-Nachweise seit dem 01.07.2022 mit dem Beiblatt „Inspektionsbericht (AU-Nachweis)“ ausgedruckt. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige anerkannte AU-Werkstatt in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Bundesinnungsverbandes des Kfz-Gewerbes eingebunden ist (die sog. AÜK-Zertifizierung) und alle Anforderungen des QMS erfüllt. 

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