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Zuletzt aktualisiert: 03.2021

Laufflächen-Reparaturen von „Seal-/Sealant- und Silent“-Reifen

Die Anzahl der Reifen mit sogenannter Seal-/Sealant- und Silent-Ausrüstung in der Erstausrüstung, aber auch im Ersatzgeschäft nimmt langsam zu. Prinzipiell sind Reparaturen von diesen Reifentypen gesetzlich nicht verboten. Wie bei jeder Reifenreparatur sind natürlich die Richtlinie zur Instandsetzung von Luftreifen (StVZO § 36), die rechtlichen Voraussetzungen für den Reparaturbetrieb um gewerbliche Reifenreparaturen ausführen zu dürfen (siehe hier die Dokumente „StVZO § 36 - Bereifung und Laufflächen“ und „Handwerks- und straßenverkehrsrechtliche Rahmenbedingungen für die gewerbliche Reifenreparatur“ im folgendem Downloadbereich) sowie generell die Vorgaben der Reifen- und Reparaturmaterialhersteller zu beachten.

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