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Zuletzt aktualisiert: 08.2020

Bestandsaufnahme

Für jedes Unternehmen stellt sich im Rahmen der vorbereitenden Jahresabschlussarbeiten und der Inventuraufnahme die Frage nach dem richtigen Verfahren der ­Bestandsaufnahme und der Bewertung des Vorratsvermögens unter Grundlage der gesetzlichen Vorgaben. 

Kaufleute sind unabhängig von Größe und Rechtsform nach § 238 HGB verpflichtet, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen. Sie sind damit auch verpflichtet, zum Ende jedes Geschäftsjahres ein Inventar aufzustellen und damit verbunden eine körperliche Bestandsaufnahme der Vorräte durchzuführen. 

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